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Bestattung

Trotz der Trauer über den Verlust des Verstorbenen müssen sich die Hinterbliebenen im Todesfall auch mit dem Thema Bestattung auseinandersetzen. Denn nach dem Tod müssen zeitnah eine ganze Reihe von Entscheidungen getroffen werden, die die allermeisten Menschen zum ersten Mal in ihrem Leben tun müssen. Im Leitfaden für Angehörige können Sie nachlesen, was zu tun ist, wenn jemand verstorben ist.

Leitfaden für Angehörige

Bei einem Trauerfall ist Folgendes zu regeln:

  • Benachrichtigung des Arztes: Nach dem Tod ist der Hausarzt zu informieren. Falls der Hausarzt nicht erreichbar ist, muss der Todesfall der Rettungsleitstelle gemeldet werden. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Dies ist die Grundlage für alle weiteren Schritte. In Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und bei Unfalltod wird die Ausstellung der Todesbescheinigung ohne Zutun der Angehörigen veranlasst.
  • Kontaktaufnahme mit einem Bestattungsinstitut: Dieses führt gegen Berechnung die Bestattung durch und erledigt auf Wunsch alle Formalitäten (Behörden, Traueranzeige, Blumenschmuck…)
  • Benachrichtigung des zuständigen Pfarramtes: Mit dem Seelsorger bzw. dem Seelsorgeteam werden der Ablauf der Trauerfeier und der Beisetzung besprochen. Es gibt auch gottesdienstliche Formen vor der Beerdigung, bei denen sich die Gemeinde mit den Angehörigen als Trauer- und Gebetsgemeinschaft versammelt (Rosenkranz, Trauerandacht, Totengebet…)
  • Benachrichtigung des Standesamtes: Für die Anzeige beim Standesamt sind folgende Urkunden nötig: Todesbescheinigung, Familienstammbuch (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde), Personalausweis des/der Verstorbenen. Das Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus.
  • Benachrichtigung der Krankenkasse, des Arbeitgebers, der Rentenstelle, des Nachlassgerichtes, der Versicherungen, der Banken, der Vereine…

Neben diesen notwenigen Regelungen sollten sie sich aber auch Zeit nehmen, um vom Verstorbenen gut Abschied zu nehmen. Denn die Zeit zwischen dem Tod eines Menschen und seiner Beisetzung ist eine besondere. Sie wird so nie wieder zurückkommen.

Vielleicht ist Ihnen gar nicht bekannt, dass der Verstorbene bis zu 36 Stunden im Haus bzw. der Wohnung oder einen Abschiedsraum verbleiben darf, bis er in die öffentliche Aussegnungshalle überführt wird.